Hager Zählerschrank

Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100:2019-04

Am 01.April.2019 trat die neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4100:2019-04 in Kraft und hat damit die bisher gültige VDE-AR-N 4101 abgelöst. Sie ist für alle neu zu errichtenden Zähleranlagen bis 63A bindend und bereitet den Zählerschrank auf zukünftige Anforderungen der Energiewende vor. Hier bekommst du einen Überblück über die wichtigsten Inhalte.

Die neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 beschreibt

  • Den Anschluss von Zählerplätzen an das Hauptstromversorgungssystem sowie die zulässigen Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Die Gültigkeit erstreckt sich neben Bezugsanlagen auch auf Erzeugungsanlagen nach der ebenfalls neu erschienenen VDE-AR-N-4105.
  • Den symmetrischen Anschluss und Betrieb von Ladestationen, Speichern und PV-Anlagen
  • Zählerplätze für den Einsatz von Messeinrichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Anwendungenaus den Bereichen Energieeffi zienz,dezentrale Energieerzeugung, Elektromobilitätund Energiespeicherungsind darin berücksichtigt.

Die neue Anwendungsregel gestattet generell sowohl den Einsatz von Zählerplätzen nach DIN VDE 0603 mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) für eHZ als auch den Einsatz von Zählerplätzen mit klassischer 3-Punkt Befestigung.

Bindend für fast alle Anlagen

Die neue Anwendungsregel ist bindend für alle neu zu errichtenden Zähleranlagen. Darüber hinaus ist sie bindend umzusetzen bei allen Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Betriebsbedingungen. Der umgangssprachliche „Bestandsschutz“ besteht hier also nicht. Wird eine Anlage geändert muss die Anlage den neuen Regeln entsprechen.

Neuregelungen der VDE-AR-N 4100 im Detail

Ich stelle hier kurz die wichtigsten Neuerungen vor, für Details empfehle ich den Hager Tipp 44, der dieses Thema ausführlich behandelt.

Aufbau des Zählerplatzes

  • Anlagenseitiger Anschlussraum (AAR): (ehemals oberer Anschlussraum) mit einer Höhe von 300mm
  • Zählerfeld (ZF) mit einer Gesamthöhe von 450 mm.Dieses setzt sich bei Zählerfeldern mit BKE-I aus dem Bereich zur Aufnahme der Messeinrichtung (eHZ) mit einer Höhe von 300 mm sowie dem Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) mit 150 mm Höhe zusammen.
  • netzseitiger Anschlussraum (NAR) – ehemals unterer Anschlussraum (UAR) –mit 5-poligem Sammelschienensystem, vorbereitet zum Einbau der Trennvorrichtung (Selektive Leitungsschutzschalter) für die Kundenanlage. Die Höhe beträgt 300 mm.

Technische Ausführung von Zählerplätzen

  • Zählerplätze sind für Bemessungsströme von 63A auszulegen
  • Räume mit einer Umgebungstemperatur von über 30°C (nach DIN 18012 mehr als eine Stunde) sind nicht zulässig
  • Nicht belegte Zählerfelder müssen berührungssicher und spannungsfreiausgeführt sowie gegen Einschalten gesichert werden
  • Zählertafeln sind nicht mehr zulässig. Es dürfen nur noch Zählerschränke nach DIN VDE 0603 eingesetzt werden.

Der anlagenseitige Anschlussraum (AAR)

Laut Anwendungsregel sind ausschließlich Zählerplätze nach DIN VDE 0603-2-1mit einem AAR von 300 mm zu verwenden. Im AAR dürfen folgende Betriebsmittel untergebracht werden:

  1. Hauptleitungsabzweigklemmen oder Hauptschalter
  2. Freigaberelais – für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
  3. HAN-Schnittstellen – (für die leitungsgebundene Übertragungvon Daten in die Kundenanlage)
  4. RCDs, LS-Schalter und Kombinationen beider Geräte (z. B. FI/LS) – zur Absicherung von maximal drei Wechselstromkreisen (z. B. für Waschmaschine, Trockner). Diese sind mit max. 16 A/10 kA abzusichern. Einer dieser drei möglichen Stromkreisedarf auch zur Absicherung von Erzeugungsanlagen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge verwendet werden. Es dürfen nur Kurzschlussschutzeinrichtungen mit einem Kurzschlussschaltvermögen von 10kA verwendet werden.
  5. Überspannungsschutz (SPD) – vom Typ 1 oder Typ 2

Der Netzseitige Anschlussraum (NAR)

  • 5-Poliges Sammelschienensystem
  • Die Hauptleitung ist im Gebäude ab erstmöglicher Stelle 5-Polig auszuführen. Die Aufteilung des PEN in PE und N sollte also nach möglichkeit direkt im Hausanschlusskasten, spätestens aber im NAR erfolgen
  • Es sind SLS-Schalter zu verwenden die sperr- und plombierbar sind. NH00 Sicherungen sind als Trennvorrichtung im NAR nicht mehr zulässig
  • Nach DIN VDE 0100-443 ist ein Überspannungsschutz in fast allen Gebäuden vorgesehen. Dieser lässt sich ebenfalls im NAR unterbringen, am besten in Form eines Kombiableiters (diese kombinieren Überspannungsableiter vom Typ 1, Typ 2 und Typ 3 in einem Gerät)

Sonstiges

  • Min. 1x RJ45-Buchse je Zählerschrank
  • Raum für APZ vorsehen
  • In jedem Zählerschrank muss mindestens ein Spannungsabgriff zur Spannungsversorgung v on Smart Meter Gateways vorgesehen werden. Abzusichern mit max. 16A / 25kA LS.

Ausführlichere Informationen zur VDE-AR-N 4100

Ich habe hier die meiner Meinung nach wichtigsten Änderungen aufgeführt. Da das Thema sehr umfangreich ist empfehle ich sich bei Bedarf genauer zu informieren. Sehr empfehlenswert ist hierfür der Hager Tipp 44, hier werden alle Neuerungen übersichtlich und mit vielen Beispielen erklärt.

 

Quellen

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5 Kommentare

  1. Hallo Zusammen,
    dürfen im AAR separate Stromzähler von der Haussteuerung oder Smartmeter von der PV Anlage untergebracht werden?
    Viele Grüße.

  2. Ich wollte eine Wallbox oder rote 16A CEE Dose (Drehstrom) in die Tiefgarage des Neubaus unserer Wohnung legen lassen. Jetzt sagt der Elektriker, dass Drehstrom laut der VDE AR N 4100 im oberen Anschlussraum nicht möglich sei. Und nur für max 3 Wechselstromkreise möglich sei (Kellerbeleuchtung, Waschmaschine oder 1 phasing für E Auto Lademöglichkeit) Insgesamt wirkt es als habe der Elektriker in seiner Mail an mich ein paar Passagen des Artikels hier einfach kopiert. Wenn ich aber den Kommentar oben lese, müsste eine Verteilung ja doch möglich sein (also Drehstrom mit 11 kW)?

    1. Guten Tag,
      ich kann die Aussage Ihres Elektrikers nur bestätigen. 3-Phasige Stromkreise im anlagenseitigen Anschlussraum sind bis 3x16A nur zulässig bei einfach belegten Zählerfeldern, die ausschließlich für steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder Erzeugungsanlagen verwendet werden. Insofern wäre eine 3-Phasige Absicherung der Ladestation in diesem AAR nicht möglich. Bei Zählerfeldern für andere Anwendungen wie z.B. auch für Ihre Wohnung dürfen max. 3-Wechselstromkreise installiert werden von denen max. 1 Stromkreis für E-Auto Ladestationen verwendet werden darf.

  3. Sehr geehrte Damen und Herren, Stimmt es, dass sich nach VDE-AR-N 4100: 2019 der Stromkreisverteiler, an dem sich die LS- B16 befinden, nun außerhalb des zählerkast
    (Der anlagenseitige Anschlussraum, AAR) befinden sollte?
    Vielen Dank im Voraus,
    mit freundlichen
    Grüßen, H. Karajic

    1. Guten Tag,
      die VDE-AR-N 4100: 2019 gibt vor, dass im AAR nur Hauptleitungsabzweigklemmen, max. 3 Wechselstromkreise, FI-Schutzschalter, Steuergeräte oder ein Überspannungsschutz installiert sein darf. Dieser Bereich darf nicht als Stromkreisverteiler dienen, außer für die genannten 3 Stromkreise für z.B. Kellerlicht oder Waschmaschinen. Der Stromkreisverteiler als seperates Feld darf aber weiterhin im Zählerschrank integriert sein. Wie bisher üblich darf auch weiterhin neben dem Zählerfeld ein Verteilerfeld mit LS-Schaltern und anderen Geräten verbaut sein. Etwas anderes ist mir bisher nicht bekannt und lässt sich für mich auch in keiner der Normen erkennen. Hager beispielsweise bietet ja auch weiterhin entsprechende Schränke mit Zähler, Verteilerfeld und Multimediafeld an.
      Sollte ich mich doch irren und noch etwas anderes hören werde ich dies mitteilen.
      Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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