Unseriöse Strom- und Gasanbieter schieben Verbrauchern an Haustür oder Telefon unbemerkt Energieverträge unter, die diese gar nicht abschließen wollen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schnell hohe Mehrkosten bedeuten. Betroffene können aber dagegen vorgehen.
Kurz und knapp zusammengefasst:
- Ungewollte Werbeanrufe oder Haustürgeschäfte können dazu führen, dass Sie unbemerkt und ungewollt den Strom- oder Gasanbieter wechseln
- Unseriöse Vermittler und sogar große Energieversorger haben sich dieses Vorgehen bereits zunutze gemacht und Kunden so Lieferverträge untergeschoben
- Dafür benötigen die Vermittler nur wenige Daten wie Name, Anschrift und Zählernummer. Eine Vollmacht zur Kündigung ihres bestehenden Vertrages ist nicht nötig.
- Geben Sie NIEMALS persönliche Daten wie Zählernummer oder Kundennummer ihres bestehenden Vertrages preis, wenn Sie nicht selbst einen Anbieterwechsel eingeleitet haben
- Wurde Ihnen doch ein Vertrag untergeschoben, können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Unter bestimmten Voraussetzungen auch länger.
Wie werden Kunden und Kundinnen Energieverträge untergeschoben?
- Vermittler nehmen per Telefon oder an der Haustür Kontakt mit Ihnen auf. Im Gespräch dieses sogenannten Direktvertriebs dreht es sich zwar um Strom- oder Gastarife und womöglich konkrete Tarifangebote. Dass man in Ihrem Namen einen Anbieterwechsel einleiten will, macht man aber nicht immer deutlich.
- Im Gespräch werden ganz unverfänglich die dafür benötigten Daten wie Zählernummer, den aktuellen Energielieferanten, Kundennummer oder ähnliches abgefragt. Zusammen mit Ihrem Namen und der Anschrift reicht das, um einen Wechselprozess einzuleiten. Denn einen Nachweis über eine Kündigungsvollmacht ist zur Kündigung des bisherigen Vertrages nicht nötig.
- Sie bekommen von diesem Vorhaben erst dann etwas mit, wenn es bereits zu spät ist. Meist erhalten Sie überraschend ein Begrüßungsschreiben eines neuen Energielieferanten und ggf. eine Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Lieferanten – der Wechsel wurde schon durchgeführt, ohne dass Sie es mitbekommen haben.
Ein solches Vorgehen ist leider nicht illegal und wurde selbst von größeren Anbietern bereits angewendet, wie die Verbraucherzentrale berichtet.
- Ermitteln Sie Ihren Verbrauch: Unser REV Stromzähler ermöglicht das einfache Messen des Energieverbrauches von elektrischen Geräten wie z.B. Gefriertruhen, Kühlschränke, Küchengeräte, Kaffeemaschinen, Fernseher, Computer, Drucker, Spielekonsolen uvm.
- Ökonomisch: Das Energiemessgerät ermittelt zuverlässig den Stromverbrauch und hilft somit dabei, Stromfresser zu identifizieren und gezielt Energiesparmaßnahmen zu ergreifen, um Ihre Stromrechnungen zu senken und die Umwelt zu schonen
- Einfache Bedienung: Das Messgerät in kompakter Bauform mit LCD Display punktet durch eine kinderleichte Handhabung. Einfach das Gerät als Zwischenstecker in eine übliche Steckdose stecken und nach kurzer Zeit Ihren Verbrauch ablesen
- Alle Daten auf einen Blick: Das Ablesen und die Programmierung des Energiemessgerätes erfolgen mittels LCD Display und 2 Tasten. Zum Zurücksetzen ist ein Resetknopf integriert. Gespeicherte Messwerte bleiben dabei erhalten
- Absolut sicher: Die Steckdose ist zur Sicherheit mit einem erhöhten Berührungsschutz und einer hohen Belastbarkeit bis 3.680W ausgestattet. Verwendung nur im Innenbereich (IP20)
Was tun, wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde?
Ruhe bewahren
Erstmal sollten Sie Ruhe bewahren. Sie haben nichts unterschrieben und auch keinen Vertrag abgeschlossen. Auch wurden Sie wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt. Statt der 14 tägigen Frist haben Sie in diesem Fall ein Jahr und 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Sie sollten umgehend handeln, sich dabei aber nicht in Panik versetzen lassen.
Vertrag umgehend schriftlich widerrufen
Wichtig ist, dass Sie umgehend handeln. Widerrufen Sie den neuen Vertrag beim neuen Anbieter schriftlich (Per Fax oder Brief/Einschreiben). Wichtig ist auch, dass Sie die Vollmacht den alten Vertrag zu kündigen beim neuen Anbieter umgehend widerrufen. Haben Sie Glück und die Vollmacht widerrufen, bevor der neue Anbieter ihren alten Vertrag gekündigt hat, stehen die Chancen gut, dass Sie Ihren alten Vertrag behalten können.
Kündigt ihr neuer Anbieter, nachdem Sie die Vollmacht widerrufen haben, ist die Kündigung unwirksam und ihr alter Vertrag besteht zu den bisherigen Konditionen weiter.
Bisherigen Anbieter umgehend kontaktieren
Sie sollten Ihren bisherigen Anbieter umgehend kontaktieren und ihm die Situation erklären. Hier wird man Ihnen sicher auch so gut wie möglich helfen, die Situation zu klären und beim bisherigen Anbieter zu bleiben. Sie sollten unbedingt den Vertragsabschluss gegenüber dem neuen Anbieter bestreiten. Im Zweifel muss der Anbieter das Vorliegen eines gültigen Vertrages beweisen.
So schützen Sie sich gegen ungewollte Anbieterwechsel
- Geben Sie NIEMALS Ihre Zählernummer oder Kundennummern heraus. Ein Tarifangebot können potentielle Lieferanten auch ohne diese Angaben machen.
- Posten Sie im Internet niemals Fotos von Ihren Strom- oder Gaszählern mit sichtbarer Zählernummer. Auch das nutzen unseriöse Vertriebler.
- Lassen Sie sich niemals am Telefon oder an der Haustür einen Tarif anbieten. Geben Sie auch bei vermeintlich harmlosen Gesprächen niemals ihre Daten preis. Verweisen Sie im Zweifel darauf, dass Sie sich selbst beim besagten Anbieter melden und ein Tarifangebot einholen.
- Schließen Sie niemals Verträge an der Haustür oder am Telefon ab.
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