Stegleitung NYIF

Stegleitung – NYIF

Stegleitungen sind besonders flache Leitungen, bei denen die Adern nebeneinander angeordnet sind. Stegleitungen dürfen im- oder unterputz in trockenen Räumen verlegt werden. Vorteil der Stegleitung ist, dass sie besonders flach ist. Typische Verlegeform ist das Nageln der Leitung auf die Rohbauwand. Es müssen keine Schlitze erstellt werden, die Leitung wird auf die Wand genagelt und direkt darüber verputzt. Stegleitungen werden heute kaum noch verbaut.

Aufbau

  • Eindrähtiger Kupferleiter
  • PVC-Isolierung
  • äußere Umhüllung aus Gummihaltiger Mischung

Verlegebedingungen

  • Imputz oder Unterputz
  • Nur in trockenen Räumen
  • Auch bei Putzabdeckung dürfen Stegleitungen nicht auf brennbaren Materialien wie Holz verlegt werden
  • Eine Verlegung unter Gipskartonplatten ist nicht erlaubt, außer die Gipskartonplatten werden mit Gipspflaster ohne Schrauben befestigt
  • Verbindungen von Stegleitungen dürfen nur in Installationsdosen
    nach der Norm DIN VDE 0606-1 (VDE 0606 Teil 1) aus Isolierstoff vorgenommen
    werden.
  • Die Befestigung darf nur mit Kleber oder Nägeln mit Kunststoffunterlegscheibe erfolgen
  • In Räumen mit Dusch- oder Badewanne ist nach der Norm DIN VDE 0100-701, Abschnitt 701.512.3 eine Verlegung von Stegleitungen in Wänden, Decken oder Schrägen nicht mehr zulässig.
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