Die Sparwechselschaltung ist eine Installationsschaltung zum Schalten von Lampen von zwei Schaltstellen aus. Im Vergleich zur „einfachen“ Wechselschaltung ermöglicht es die Sparwechselschaltung, unter beiden Schaltern eine Steckdose zu installieren.
Aufbau und Anschluss
In der herkömlichen Wechselschaltung wird an einem Schaltereingang der Außenleiter am anderen Schalter die Leuchte angeschlossen. Die beiden Schalter werden über zwei Korrospondierende verbunden.
Der Vorteil der Sparwechselschaltung ist, dass man sich eine Verbindungsader zwischen den beiden Schaltern spart (daher der Name Spar-Wechselschaltung). Es gibt es nur einen Korrospondierenden, welcher an den Schaltereingängen angeschlossen wird. An den Ausgängen der beiden Schalter wird sowohl der Außenleiter als auch die Lampe angeschlossen. Im Prinzip sind Außenleiter- und Lampendraht wie die Korrospondierenden angeschlossen nur mit einem Abgriff für Lampe und Außenleiter.
Da man heute meist ohne Abzweigdosen arbeitet und die Verdrahtung direkt in den Schalterdosen vorgenommen wird, ist die Spar-Wechselschaltung als solche heute bei vielen gar nicht mehr bekannt. Bei dieser Art der Installation werden die Lampenleitungen und Zuleitung direkt in eine Schalterdose verlegt und man hat sowieso eine Ader übrig für den Außenleiter. Daher hat man meist sowieso in beiden Schalterdosen alles, um eine Steckdose zu installieren.
Verbotene Variante: Hamburger Schaltung
Geht es um die Sparwechselschaltung, taucht häufig die Behauptung auf, dass diese verboten sei und man sie nicht mehr einsetzen darf. Das ist falsch. Früher gab es eine Variante der Sparwechselschaltung, bei der man den Neutralleiter geschaltet hat – die sogenannte „Hamburger Schaltung„. Diese ist heute verboten, da je nach Schalterstellung der Außenleiter im ausgeschalteten Zustand an der Lampenfassung anlag. Die hier gezeigte „moderne“ Sparwechselschaltung ist aber erlaubt, da hier der Außenleiter geschaltet wird.