Umgangssprachlich wird fast immer der Begriff Rauchmelder verwendet. In Katalogen oder Shops liest man mal Rauchmelder, mal Rauchwarnmelder. Doch gibt es zwischen diesen Begriffen einen Unterschied und wenn ja – welchen?
Rauchmelder ist nicht gleich Rauchwarnmelder
Ein Rauchmelder meldet wie der Name schon sagt Rauch. Entscheidend ist, dass der Rauchmelder diesen lediglich meldet. Es handelt sich um einen reinen Sensor, der in der Regel auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet wird. Die eigentliche Alarmierung erfolgt dabei durch ebenfalls auf die Brandmeldeanlage aufgeschaltete Alarmgeber (optisch und/oder akustisch). Der Rauchmelder selbst gibt dabei meist keinen Alarm. In größeren Objekten mit einer ELA-Anlage erfolgt die akustische Alarmierung auch über die ELA-Anlage (elektroakustische Anlage).
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Warnung durch Rauchwarnmelder
Im Wohnungsbau üblich sind Rauchwarnmelder. Wie der Name schon sagt, dienen diese auch der Warnung. Rauchwarnmelder sind wie auch Rauchmelder Sensoren, die Brandrauch erkennen. Im Unterschied zum reinen Sensor haben Rauchwarnmelder aber auch einen akustischen Alarm integriert, welcher bei Raucherkennung sofort alarmieren.
Diese Rauchwarnmelder müssen innerhalb der europäischen Union der Norm EN 1406 und in Deutschland zusätzlich der DIN 14676 entsprechen. Unter anderem ist dort ein Schalldruckpegel von mindestens 85dB in 3 Metern Entfernung vorgeschrieben. Auch macht die DIN 14676 Angaben zur Alarmierung bei schwachen Batterien (min. 30 Tage im Voraus mit akustischem Signal).
Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland
Mittlerweile haben alle Bundesländer in Deutschland eine Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnräumen. Mehr Infos dazu findest du hier. Im Idealfall werden diese durch eine Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 installiert und geprüft.
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