Instandhaltung
Jeder installierte Rauchwarnmelders muss regelmäßig auf Funktion geprüft und diese durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Den zeitlichen Intervall der Inspektion und die Maßnahmen zur Wartung beschreibt der jeweilige Hersteller in der Betriebsanleitung.
Grundsätzliche Mindestanforderungen an die Instandhaltung sind in der DIN 14676 definiert.
Anforderungen nach DIN 14676
In der DIN 14676 werden die Begriffe „Instandhaltung“, „Wartung“ und „Inspektion“ verwendet. Dazu hier zunächst eine Begriffsdefinition:
Instandhaltung
Die Instandhaltung soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wieder hergestellt wird.
Inspektion
Eine Inspektion bezeichnet im Allgemeinen eine prüfende Tätigkeit im Sinne einer Kontrolle. Die Inspektion dient dabei der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes.
Wartung
Als Wartung bezeichnet man (vorbeugende) Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsbereitschaft und Gewährleistung einer möglichst langen Lebensdauer eines Gerätes.
Im Rahmen der Instandhaltung muss ein Rauchwarnmelder regelmäßig inspiziert werden. Falls sich hierbei Probleme ergeben muss der Rauchmelder instandgesetzt (falls möglich) oder ausgetauscht werden.
Prüfung nach DIN 14676
Bei der Inspektion von Rauchwarnmeldern sind nach DIN 14676 folgende Punkte mindestens zu kontrollieren
- Prüfung auf sichtbare Beschädigungen, dazu gehört z.B. auch die Prüfung ob der Rauchmelder mit Farbe oder ähnlichem beschmiert ist
- Zeigt das Gerät einen akustischen oder sonstigen Fehler an, z.B., dass die Batteriespannung schwach ist und diese bald gewechselt werden muss?
- Sind die Raucheintrittsöffnungen frei (Staub, Flusen, Farbe, Klebeband, Insekten)?
- Ist das über den Testknopf ausgelöste Alarmsignal deutlich und in der erforderlichen Lautstärke zu hören?
- Ist die Umgebung von 0,5m um den Rauchwarnmelder frei und das Erkennen von Brandrauch problemlos möglich?
- Ist der Rauchmelder nach DIN 14676 ordnungsgemäß montiert?
Für jede Prüfung muss unbedingt die Betriebsanleitung des Herstellers vorliegen. Hier sind ggf. Besonderheiten des Herstellers für die Prüfung zu beachten.
Bei jeder Inspektion und zum Abschluss jeder Wartung muss die Test-Taste des Rauchwarnmelders betätigt werden. Mit dem Testknopf muss ein deutlicher Alarmton in der erforderlichen Lautstärke gut hörbar sein.
Prüfung von vernetzten Rauchmeldern
Bei vernetzten Rauchwarnmeldern ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Prüfungen auch zu prüfen, ob die Vernetzung ordnungsgemäßg funktioniert. Dazu ist an einem Melder ein Alarm auszulösen und an jedem vernetzten Melder zu prüfen,. ob der Alarm ordnungsgemäß weitergeleitet wurde. Der Test sollte mit jedem der vernetzten Rauchmelder wiederholt werden, sodass sichergestellt ist, dass jeder Melder bei einer Alarmierung die anderen Melder mit auslöst.
Prüfung von 230V-Rauchmeldern
Bei Rauchmeldern, die mit 230V Netzleitung angeschlossen sind muss die Prüfung einmal mit Netzspannung und einmal ohne erfolgen um sicherzustellen, dass auch bei Stromausfall eine Alarmierung erfolgt.
Lebensdauer und Austausch
Die DIN 14676 schreibt vor, dass Rauchmelder nach spätestens 10 Jahren auszutauschen sind. Die Bauteile eines Melders altern und eine sichere Alarmierung kann nach dieser Zeit nicht mehr gewährleistet werden. Bei Meldern mit fest eingebauter 10-Jahres Batterie ist das Datum, nach dem diese auszutauschen sind aufgedruckt.
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