Die Hamburger Schaltung ist eine besondere Form der Spar-Wechselschaltung. Mit ihrer Hilfe kann Licht von zwei Stellen aus geschaltet werden und gleichzeitig unter beiden Schaltstellen eine Steckdose realisiert werden. Sie ist in Deutschland nach DIN VDE 0100-460 und VDE 0100-550 nicht mehr zulässig, sie darf heute nicht mehr intsalliert werden.
Das macht die Hamburger Schaltung so gefährlich
Die Hamburger Schaltung ist heute nicht ohne Grund verboten. Anstelle zweier Korrospondierender, wie die heutige Wechselschaltung, werden an beiden Schaltern der Außen- und Neutralleiter angeschlossen. Beim betätigen eines Schalters unterbricht man damit entweder den Außenleiter oder den Neutralleiter. Die Gefahr bei dieser veralteten Form der Wechselschaltung besteht darin, dass auch in ausgeschaltetem Zustand ein Außenleiter und damit eine gefährliche Spannung am Lampengewinde anliegen kann. Dies kann z.B. beim Auswechseln des Leuchtmittels zu einem gefährlichen Stromschlag führen. Je nach verwendeten Wechselschaltern, kann außerdem beim Schalten durch einen Lichtbogen, ein Kurzschluss zwischen Außen- und Neutralleiter entstehen.
Hamburger Schaltung und Bestandsschutz
Die Hamburger Schaltung ist in Deutschland seit 1973 verboten und darf nicht mehr installiert werden. Doch was ist mit Bestandsschutz für bestehende Installationen? Bestandsschutz ist in der Elektrotechnik ein immer wieder heiß diskutiertes Thema. Grundsätzlich gibt es in den elektrotechnischen Normen den Begriff Bestandsschutz nicht. Der Begriff Bestandsschutz kommt aus dem Baurecht und kann nicht direkt auf die Elektrotechnik übertragen werden. Allerdings sind in der Regel keine Änderungen nötig, wenn die Installation zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals gültigen Normen entsprochen hat.
Allerdings sagt das Energiewirtschaftsgesetz EnWG §49:
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Viele Fachleute sind in Bezug auf die Hamburger Schaltung der Auffassung, dass genau dieser Punkt im Fall der Hamburger Schaltung nicht gegeben ist. Die technische Sicherheit kann hier nicht mit Sicherheit gewährleistet werden, da u.a. die Gefahr eines Kurzschlusses gegeben ist. Auch die Gefahr, dass ein Außenleiter an der Lampenfassung anliegt ist hoch. Ich bin daher der persönlichen Meinung, dass die Hamburger Schaltung auch in bestehenden Anlagen angepasst werden sollte. Sicherheit in der Elektrotechnik hat immer Vorrang.
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