Viele Elektrohandwerker kennen das Problem: Eine besehende Anlage soll erweitert werden, beispielsweise bei der Installation einer neuen Photovoltaikanlage, doch die bestehende Anlage entspricht nicht den aktuellen Anforderungen der VDE-AR-N 4100. Ist hier in jedem Fall ein neuer Zählerschrank notwendig?
Aktuelle Vorgaben sind zwingend einzuhalten
Häufig steht man vor dem Problem, dass bei einer Nutzungsänderung oder einer Änderung der Betriebsbedingungen die Anlage auf den aktuellen Stand der Normen gebracht werden muss. Ein sehr häufiger Fall ist die Installation einer PV-Anlage. In diesem Fall müsste eine bestehende Anlage z.b. mit einem APZ-Feld, einem SLS-Schalter und einem Überspannungsschutz ausgestattet werden. Häufig reicht der Platz im bestehenden Zählerschrank dafür aber nicht aus.
Nur der neue Anlagenteil betroffen
Wie so oft ist das Thema jedoch nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich muss nur der erweiterte „neue“ Anlagenteil den aktuellen Anforderungen entsprechen. Es wäre also auch möglich, die Anlage um einen weiteren Zählerschrank* zu erweitern und nur diesen nach der aktuellen VDE-AR-N 4100 zu planen. Hier muss der verantwortliche Planer prüfen, ob die bestehende Anlage so weiter betrieben werden kann.
- Kiefer, Gerhard (Author)
Externes APZ-Feld nach Norm nicht zulässig
Hierbei wird sich jedoch ein Problem auftun: Nach VDE 0603-2-1 gibt es zwei Möglichkeiten das APZ-Feld zu installieren: An der Oberkante oder an der Unterkante des Zählerschrankes. Eine Installation außeralb des Zählerschranks ist nicht zulässig, obwohl diverse Hersteller extra hierfür Kleinverteiler* anbieten.
Es bliebe also streng nach Norm nur die Möglichkeit grundsätzlich einen neuen Zählerschrank zu installieren, wenn ein APZ-Feld gefordert ist. Hier sollte wieder der Installateur genau prüfen ob ein APZ-Feld erforderlich ist oder auf dieses ggf. verzichtet werden kann.
Ich rate hierbei dazu sich intensiv mit dem Netzbetreiber auseinanderzusetzen. In der Regel finden sich hier für beide Seiten vertretbare Lösungen. So kann es durchaus sein, dass der Netzbetreiber auch entgegen der Norm mit einem externen APZ-Feld einverstanden ist. Dann spricht hier auch nichts gegen eine externe Lösung. Das muss aber unbedingt mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.
Fazit: Rücksprache mit dem EVU
Abschließend lässt sich festhalten, dass die VDE 0603-2-1 keine Alternative für ein APZ-Feld im Zählerschrank zulässt. Es ist jedoch zu empfehlen, sich hierbei mit dem Netzbetreiber zu verständigen. Ich habe schon viele Fälle erlebt, in denen der Netzbetreiber auch mit einem externen APZ-Feld zufrieden war und man hier eine wirtschaftliche Lösung gefunden hat. Es muss in der Praxis nicht immer der neue Zählerschrank sein.
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Weitere Informationen
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