ABB Leitungsschutzschalter in Verteilung

DIN VDE 0100-410:2018-10 Schutz gegen elek­tri­schen Schlag

Im Oktober 2018 ist die Neufassung der DIN VDE 0100-410 (DIN VDE 0100-410:2018-10) sowie der -530:2018-6 in Kraft getreten. Am 07.Juli 2020 endete auch die Übergangsfrist. Unter anderem sind jetzt alle Endstromkreise bis 32A (bisher 20A) durch einen FI-Schutzschalter* zu schützen. Damit sind in vielen Stromkreisen FI-Schutzschalter Pflicht. Außerdem erstreckt sich die Forderung nach einem Fehlerstromschutz erstmalig auch auf Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen.

Schutzebenen

Die Norm definiert drei Schutzebenen zum Schutz vor elektrischem Schlag und damit zum Schutz von Personen:

Basisschutz – Schutz gegen direktes Berühren

Wie der Name schon sagt, wird hiermit das direkte Berühren verhindert. Das wird durch eine Umhüllung z.B. ein Gehäuse erreicht.

Fehlerschutz – Schutz bei indirektem Berühren

Dieser wird erreicht durch einen Schutzpotentialausgleich* über die Haupterdungsschiene. Damit sind alle Betriebsmittel, Leitungen und Teile mit einem Schutzleiter verbunden. Mittels automatischer Abschaltung der Stromversorgung wird der Schutz im Fehlerfall gewährleistet, z.B. durch eine Überstrom- oder Fehlerstromschutzeinrichtung.

Zusätzlicher Schutz – Schutz bei direktem Berühren

Hier sind wir beim eigentlichen Thema: Diese Schutzmaßnahme greift, wenn die beiden zuvor genannten Schutzmaßnahmen versagen. Dieser Schutz wird durch einen Fehlerstromschutzschalter* mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤30mA erreicht. Heute herrscht FI-Schutzschalter Pflicht in vielen Stromkreisen.

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Wichtige Neuerungen der DIN VDE 0100-410:2018-10

  • Alle Steckdosenstromkreise bis zu einem Bemessungsstrom von 32A müssen jetzt über einen Fehlerstromschutz mit einem Differenzstrom von ≤30mA abgesichert sein (bisher bis 20A Bemessungsstrom)
  • Elektrische Betriebsmittel im Außenbereich bis 32A Bemessungsstrom müssen wie gehabt über einen RCD abgesichert sein. Die Norm empfiehlt hier den Einsatz von RCBOs* (FI/LS-Schalter). Dies gilt nun auch für festangeschlossene ortsveränderliche Betriebsmittel.
  • In Abschnitt 411.3.4 der VDE 0100-410:2018-10 wird erstmals der Einsatz von RCDs für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen im TN- und TT-System gefordert. Diese sind jetzt ebenfalls über einen RCD oder RCBO ≤30mA zu schützen.
  • Abschaltzeiten gelten nun auch für Steckdosenstromkreise mit einem Bemessungsstrom bis 63A (bisher 32A)

Ergänzende Forderung der DIN 18015 – Selektive Abschaltung

Die DIN 18015 fordert zusätzlich die Vermeidung von Totalausfällen. „Die Zuordnung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) zuden Stromkreisen ist so vorzunehmen, dass das Abschalten eines Fehlerstrom-Schutzschalters nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt.“ Bedeutet, es ist nicht ausreichend einen Fehlerstromschutzschalter für eine komplette Unterverteilung* zu verwenden. Die Stromkreise sind immer auf mehrere Fehlerstromschutzschalter aufzuteilen.

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Wichtige Neuerungen der DIN VDE 0100-530:2018-6

Der Teil 500 der DIN VDE 0100 beschreibt und regelt die Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel sowie deren Ausführung. Im Teil 530 der am 1. Juni 2018 veröffentlichten Neuauflage der Norm hat es eine Reihe von Änderungen hinsichtlich der „Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel, Schalt- und Steuergeräte“ gegeben.

Aufteilung der Stromkreise auf mehrere FI-Schutzschalter Pflicht

Die Norm empfiehlt Stromkreise über mehrere RCDs abusichern um die Anlagenverfügbarkeit zu verbessern und die RCDs besser auf die Anforderungen der Betriebsmittel abstimmen zu können. Erstmals gefordert wird auch, dass Verteilerstromkreise auf mindestens zwei RCDs aufzuteilen sind – Bedeutet, es muss pro Stromkreisverteiler* mindestens zwei RCDs geben. Bisher war dies nur durch die DIN 18015 gefordert und damit nicht zwingend vorgeschrieben. Nicht zulässig ist, dass ein einzelner Fehlerstromschutzschalter* alle Endstromkreise abschalten kann, die von einem gemeinsamen Verteilungsstromkreis versorgt werden.

Reduzierung der Abschaltströme auf 0,3-fachen Bemessungsfehlerstrom

Bisher ist der Wert für unerwünschtes Abschalten durch betriebsbedingte Ableitströme auf das 0,4-Fache des Bemessungsfehlerstroms festgelegt. Dieser Wert wurde nun auf das 0,3-Fache reduziert. Wenn man bedenkt, dass die DIN VDE 0701-0702 den maximalen betriebsbedingten Ableitstrom auf 3,5 mA pro elektrisches Betriebsmittel begrenzt dürfen nun weniger Betriebsmittel als zuvor durch einen RCD abgesichert werden. (Nennfehlerstrom 30mA x 0,3 = 9mA max. Ableitströme). Für die Praxis hieße das, dass pro RCD nur noch sechs LS-Schalter (3-Phasig aufgeteilt) angeschlossen werden dürften.

Verwendung von kurzzeitverzögerten RCDs

Die Norm empfiehlt für gewisse Anwendungsbereiche den Einsatz von kurzzeitverzögerten RCDs. Diese schalten in gewissen Betriebssituationen zeitverzögert ab, aber immernoch im Bereich der für den Personenschutz nötigen Zeit.

Neuaufnahme des Fehlerstromschutzschalters vom Typ F

Erstmals wird der RCD vom Typ F für bestimmte Anwendungsfälle vorgeschrieben. Hintergrund ist die Erweiterung der Beispiele für Elektronikschaltungen in der Norm, die eine größere Bandbreite an Fehlerstromschutzeinrichtungen nötig machen. Gerade durch den Einsatz von Frequenzumrichtern bei Wechselstrommotoren wie z.B. in modernen Waschmaschinen, Klimaanlagen oder Heizungspumpen kann es zu Fehlerströmen kommen die der Netzfrequenz von 50Hz überlagert sind und die von RCDs des Typs A nicht erkannt werden. Der RCD Typ F ist mischstromsensitiv und erkennt auch diese Fehlerströme. Hersteller geben i.d.R. in ihren Gerätebeschreibungen an, wenn ein spezieller RCD eingesetzt werden muss.

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32 Kommentare

  1. Hallo
    Ist es Vorschrift in einer neuen anlage einer 6 Raum Wohnung (zur miete) nach 6 Stromkreisen einen 4P FI zu verbauen oder doch nur eine Gute Empfehlung ?
    Würde also 1 FI 4P für rund 16 Stromkreise (16 Sicherungen) NICHT MEHR ausreichen ?

    Ich bin etwas Verwirrt da ich selbst als gelernter Elektriker mit mind. 6 verschiedenen Elektrikern aus anderen Firmen Sprach (sogar mit Elektrikern die bei der stadt Arbeiten)
    und KEINER diese VORSCHRIFT kennt und wenn dann nur als EMPFEHLUNG

    Würde mich auf antwort Freuen

  2. Hallo zusammen,
    ich brauche eure Hilfe. In unserem Betrieb sind in den Haupt-und Unterverteilungen
    300mA RCD`S verbaut. Die Anlage wurde ca. 1980 errichtet.
    Muss ich die RCD`S gegen 30mA tauschen ?
    Wenn ja wo finde ich das in der VDE .
    Über Infos wäre ich sehr dankbar.
    Vielen Dank !

  3. Hallo, ich habe eine Frage zum Thema.
    In der Vorschrift steht, dass Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen mit einem FI zu versehen sind.
    Was gilt für reine Beleuchtungsstromkreise in öffentlichen Gebäuden, wie z.B. Gaststätten oder Versammlungsräume? Reicht dort ein LS Schalter?

  4. Hallo,
    unsere Mieter möchten gerne, dass wir den Stromkasten in der Wohnung (1995 gebaut) nachrüsten. Momentan ist es so, dass Bad, WC, Wohnzimmer, Balkon, Diele und Gang mit einem FI Schalter versehen, die 3 Schlafräume (B16) nicht.
    Ich habe hier nun schon gelesen, dass keine Nachrüstpflicht besteht. Stimmt das? Die Steckdosen haben eine Kindersicherung, aber was wenn doch mal was passiert?
    Ich kenne mich mal gar nicht mit der Elektrik aus. Wir selber haben in der Wohnung gewohnt und viele vor uns, es hat jedem so ausgereicht.

    1. In Deutschland sind Fehlerstromschutzschalter gemäß DIN VDE 0100-701 seit 1984 für Räume mit Badewanne oder Dusche vorgeschrieben. Seit 2007 außerdem für von Laien zugängliche Steckdosen, diese Vorgabe wurde seither deutlich erweitert. In Ihrem Fall (Baujahr 1995) wäre also ein FI-Schutz für Räume mit Badewanne und/oder Dusche völli ausreichend. Hier besteht schon ein umfassenderer Schutz als nötig. Die Anlage muss den zum Zeitpunkt der errichtung gültigen Normen entsprechen, was sie in diesem Fall tut. Einen Grund zur Nachrüstung eines RCDs gibt es daher nicht. Erst bei Änderung oder Erweiterung der Installation (z.B. zusätzliche Steckdosen) oder eine Erneuerung der Anlage würde einen RCD nötig machen.

    2. Fakt ist es besteht so lange bestandschutz so lange an der Elektrischen Anlage nichts verändert wird. Wenn doch muss die Ausführung nach neuster vorschrift erfolgen.

      1. Das kann man so pauschal nicht sagen. Grundsätzlich gibt es den Begriff Bestandsschutz in elektrotechnischen Normen überhaupt nicht. Der Bestandsschutz kommt aus dem Bauordnungsrecht und besagt, dass eine bauliche Anlage die nach baurechtlicher Genehmigung errichtet wurde, nicht rechtswidrig wird, wenn sich im Nachhinein die Bauordnung ändert. Das lässt sich nur bedingt auf die Elektrotechnik übertragen. Hier ist es vielmehr so, dass die meisten Normen keine Pflicht für Bestandsanlagen fordern. Es müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Ist die Anlage manglehaft und stellt eine Gefahr dar kann dies schon eine Modernisierung nötig machen. Auch geht man bei einer elektrischen Anlage von einer Lebensdauer von ca. 40 Jahren aus. Ist diese Überschritten kann auch eine Modernisierung auf den aktuellen Stand der Technik und Normen notwendig sein. Im Zweifel gilt IMMER: Sicherheit, Zuverlässigkeit und Gebrauchsnutzen einer elektrischen Anlage gehen vor Bestandsschutz.

  5. Hallo,

    unsere Elektriker meint, dass man vor eine FI/LS (32 A 4 Polig) Schmelzsicherung vorsehen soll. Ist es richtig? Wenn ja, in welche Norm steht das?

    1. Das kann man so pauschal nicht sagen. Bei einem Fehlerstromschutzschalter ist generell der Überstrom- und Kurzschlussschutz zu gewährleisten z.B. durch Vorsicherung oder die dahinter geschalteten Stromkreise.
      Im Falle eines FI/LS ist dies aber ja bereits durch die Funktion als LS-Schalter gegeben. Eine seperate Vorsicherung für einen RCBO (FI/LS) macht in meinen Augen keinen Sinn bzw. sollte nicht notwendig sein. Sollte Ihr Elektriker dennoch dieser Meinung sein würde ich nach den entsprechenden Normen bzw. Herstellerangaben dazu fragen. In den Datenblättern von Hager finde ich bspw. keinen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Vorsicherung. In einem schaltbild wird sogar eine Reihe von RCBOs direkt hinter dem Zähler gezeigt.
      Ich würde daher sagen, dass diese Aussage nicht richtig ist und eine Vorsicherung unnötig (Ohne Gewähr)

  6. Verstehe ich richtig, dass Steckdosen und Licht in einem Neubau über einen FI-LS abgesichert werden müssen? Oder kann ich wie gewohnt einen ganz Normalen LS (B16 für Steckdosen) und (B10 für licht) verbauen ?

    1. Nein, es muss nicht zwingend ein FI-LS sein, aber ein RCD muss in jedem Fall vorgeschaltet sein. Sie können weiterhin einen B16 für die Steckdosen und einen B10 Leitungsschutzschalter für die Stromkreise verwenden. Diesen muss dann aber ein RCD vorgeschaltet sein. Alternativ ist auch ein FI-LS als B10 bzw. B16 möglich. In den meisten Fällen wird man aber wie auch schon länger üblich 4-Polige RCDs einsetzen und dahinter die Stromkreise per LS-Schalter aufteilen.

      1. Eine weit verbreitete Unsitte unendliche viele Wechselstromkreise über einen Drehstrom Fi aufzuteilen……Da hat man ja jetzt sogar die Vorschrift mal geändert, max 6 Wechselstromkreise pro Drehstrom FI sind nun noch gestattet, wenigsten mal ein Anfang.

  7. Mich würde auch interessieren wo das mit den 6 Leitungsschutzschaltern herkommt. Steht das so in der Norm oder ist das ihre Interpretation? Ein Leitungsschutzschalter selber kann normalerweise keine ableitströme haben. Daher muss sich diese Aussage auf die nachgeschalteten Verbraucher beziehen. Und ich kann ja hinter einen Leitungsschutzschalter auch 6 oder mehr Verbraucher mit jeweils 3,5 mA ableitstrom schalten, dann wäre die Grenze schon mit einem Automaten erreicht. Oder ich baue je Phase 8 Automaten ein und habe dahinter aber jeweils nur einen Verbraucher mit einem Ableitstrom von 1mA. Dann wäre ich sogar mit 24 Automaten noch unter dem erlaubten Ableitstrom. Daher frage ich mich warum man diese Zahl so interpretiert das angeblich nur 6 Automaten pro FI erlaubt seien.

    1. Es wird gesagt das pro aktiven Leiter (Phase), nur noch 2 Endstromkreise angeschlossen werden sollten. Bedeutet 2 poliger RCD = 2 Endstromkreise; 4 poliger RCD = 6 Endstromkreise. Das hat den Grund, dass bei Endgeräten immer mehr Ableitströme entstehen und somit den RCD auslösen ohne das ein Fehlerstrom fließt. Wenn du das machst, lieferst du ein rechtssicheres Werk, nach den anerkannten Regeln der Technik ab. Jedoch wird die Funktion des Personenschutzes des RCDs nicht beeinflusst wenn man mehr Endstromkreise anschließt. Problem ist nur, wenn beim Kunden mehr Kreise angeschlossen sind und dann andauernd der RCD fällt und man hat die Errichtung nach anerkannten Regeln der Technik (VDE 0100) bestätigt. Es sind ja nur Empfehlungen. Man muss ja nicht gleich los und alles umbauen aber bei Neuerrichtung kann man es ja berücksichtigen.

  8. Ist nach den Vorschriften eine Verlegung von Stromkabeln auf dem Rohfussboden im Bad unter der Duschwanne erlaubt. Abgesichert über FI unter 30. Kein Estrich, der Duschträger steht auf Standfüssen auf dem Rohboden. Die Kabel sind Fremdkabel für das Schlafzimmer über dem Bad.

    Vielen Dank Thomas

    1. Nein, die Forderung nach einem RCD erstreckt sich lediglich auf Steckdosen- und Lichtstromkreise. Der Herd kann nach wie vor ohne RCD betrieben werden, es spricht jedoch nichts dagegen auch hier einen RCD einzusetzen.

  9. Bei mir im Haus wir das Badezimmer erneuert, d.h. auch die Elektroleitungen. Muss das Badezimmer nun separat über einen Fi Schalter abgesichert werden?

    1. Das Badezimmer – genauer gesagt Räume mit Dusche und/oder Badewanne – sind gemäß DIN VDE 0100-701 bereits seit 1984 mit einem Fehlerstromschutzschalter abzusichern. Gemäß der aktuellen DIN VDE 0100-410 erübrigt sich diese Forderung in Ihrem Fall, da in jedem Fall die neuen Steckdosen- und Lichtstromkreise über einen Fehlerstromschutzschalter <=30mA zu schützen sind. Kurz gesagt, ja die neue Installation im Bad muss mit einem RCD geschützt werden.

    1. Wenn Sie in der Wohnung nichts an der Elektroinstallation ändern, dann nicht. Hier kommt es immer wieder zu Verwirrungen. Oft wird mit dem Bestandsschutz argumentiert. Diesen gibt es so aber nicht. Es gibt lediglich meist keine Nachrüstpflicht, heißt: Entspricht die Anlage den Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung muss nichts geändert werden. Sollten Sie aber Erweiterungen oder Änderungen an der Anlage vornehmen, dann muss diese auf den aktuellen Stand gebracht werden. Tauscht man z.B. eine defekte STeckdose aus ist das nur eine Instandhaltung, hier muss nichts auf den aktuellen Stand gebracht werden. Intallieren Sie zusätzliche Steckdosen oder verändert die Leitungsführung, installieren neue Leitungen, Lampen oder ähnliches, dann muss diese Installation dem neusten Stand der Technik und VOrschriften entsprechen.

  10. Ich finde Schutz nie ausreichend! Gut zu lesen, dass ein zusätzlicher Schutz eingefügt wird. Ich möchte meine elektrotechnische Anlage überprüfen lassen und informiere mich gerne zum Thema. Dein Beitrag hat mir einen guten Überblick angeboten. Danke!

    1. Guten Tag, ich habe im Jahr 2017 gebaut und in diesem Jahr ist jemandem aufgefallen, dass die Firma die Waschmaschine, Trockner, Backofen und Mikrowelle nicht über den FI Schalter gesichert hat! Ist dieses im Jahr 2017 noch zulässig gewesen? Nach Rücksprache mit der Firma wurde mir mitgeteilt, dass dieses im Jahr 2017 noch keine Pflicht war, da jede Steckdose für jedes Gerät einen eigenen Stromkreis (Sicherung) hat und nur für das jeweilige Gerät vorgesehen sind! Es wurde mir auch gesagt, dass der FI Schalter in diesen Fällen erst ab dem Jahr 2020 Pflicht ist! Stimmt diese Aussage? Und wenn nein, mit welcher Vorschrift könnte ich das belegen! Grüße

      1. Guten Tag,

        die Aussage Ihres Elektrikers ist definitiv falsch. Die VDE 0100-410:2007-06 (Abschnitt 411.3.3) schreibt seit dem Jahr 2007 ganz klar einen Fehlerstromschutz (RCD) für alle Steckdosenstromkreise bis 20A bzw. 32A im Außenbereich vor. Die Übergangsfrist endete am 01.Februar.2009, seit dem muss diese Norm zwingend umgesetzt werden.
        Es gibt laut Norm nur zwei Fälle, in denen man eine Ausnahme von dieser Pflicht machen darf. Das sind zum einen Steckdosenstromkreise die nicht für Laien zugänglich sind. Das ist zum Beispiel in Industriebetrieben der Fall, in denen die Anlage nur von Elektrofachkräften betrieben wird. Eine andere Ausnahme gilt, wenn ein Anschluss nur für ein bestimmtes Betriebsmittel vorgesehen ist. In Ihrem Fall könnte man sich auf diese Ausnahmeregelung berufen, bei genau diesen Geräten wird das bei sehr vielen Betrieben so gehandhabt. Laut Norm soll auf diese Ausnahme so weit wie möglich verzichtet werden. Leider ist diese Formulierung der Norm ein Stück Auslegungssache. In einem Lehrgang zu diesem Thema sagte der Dozent ganz klar: Für jede Steckdose an die Sie ohne Aufwand herankommen und ein anderes Gerät einstecken können ist diese Ausnahme hinfällig und so sehe ich das auch.

        Ich persönlich habe von dieser Ausnahme nie gebrauch gemacht und es niemandem empfohlen. Es gibt keinen Grund solch eine Ausnahme anzuwenden. Es gibt zwei Geräte bei denen ich es auf Kundenwunsch gemacht habe, das sind Kühl- und Gefriergeräte. Beim Backofen sehe ich da auch kein großes Problem, auch bei der Mikrowelle nicht. Diese STeckdosen werden kaum für andere Geräte genutzt werden. Bei Waschmaschine und Trockner sehe ich es kritisch. Hier wird schnell mal ein STecker gezogen und für ein anderes Gerät genutzt, und wenn es nur mal eben eine Bohrmaschine oder der Staubsauger ist.

        Fazit: Die Aussage Ihres Elektrikers, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Vorschrift war ist eindeutig falsch. Es gab lediglich die Ausnahmeregelung für den genannten Fall, von welcher man aber so weit wie möglich Abstand nehmen sollte.

  11. Hey, ich habe mal eine Frage. Ich will in eine Garage einen UV einbauen. In der Garage befinden sich Steckdosen,Beleuchtung und 2 Rolltore. Ich habe einen etwas älteren UV. In diesem befinden sich ein 63 A Hauptschalter und danach mehrere B 16 Automaten. Reicht das wenn ich nach dem Hauptschalter einen 3 poligen FI dazwischen baue? Nach dem FI die alten Automaten dann verwende. Ist es also zulässig, dass ein FI alle Stromkreise ausschaltet? Ich würde einen 40 A /0,03 FI einbauen

    1. Guten Tag,
      dies sollte im besagten Fall möglich sein, die DIN 18015 die hierfür Vorgaben macht gilt für Wohnräume, in einer Garage sehe ich also keine generelle Vorschrift mehrere RCDs zu verbauen. Allerdings sollte ein komplettes Abschalten einer Anlage im Fehlerfall immer vermieden werden. Insbesondere das Abschalten der Beleuchtung im Fehlerfall könnte mit einer erhöhten Unfallgefahr einhergehen. Meine Empfehlung wäre entweder eine Aufteilung auf zwei RCDs oder die Beleuchtung über einen seperaten RCD bzw. FI/LS-Schalter abzusichern.

      1. Alles schon und gut und sehr theoretisch beantwortet. Nur die Frage keinesfalls beantwortet. Wichtig ist zu wissen wieviel Amper die Sicherung der Garage beträgt, danach wählt man den FI Schalter aus. Den ein 4poliger Fi mit 40A/0.03 sollte nicht mehr wie 40A belastet werden pro kontakte, da sie für nicht mehr ausgelegt sind. Und dann dürfen auch nur noch 4 LS hinter so einen FI geschaltet werden. Also Fazit es müssen definitiv mehrere FI’S verbaut werden. So will es die Vorschrift.

        1. Guten Abend,
          dass die Bemessungsstromstärke des RCDs entsprechend der Vorsicherung ausgewählt wird, davon gehe ich einfach mal aus. Dass ollte jedem bewusst sein, der an solchen Anlagen arbeitet. UVs in Garagen & Co. sind selten >35A abgesichert, der 40A RCD wäre in diesem Fall passend. Lässt sich aber nur sagen, wenn man die Bedingungen vor Ort kennt, neben Vorsicherung eben auch die Abschaltbedingungen usw.
          Eine Norm die Vorschreibt, dass man nur 4 Stromkreise hinter einem RCD installieren darf wäre mir neu. Warum sollte ich hinter einem 3x40A RCD nicht pro Phase 3-, 4- oder 5-Stromkreise absicherun können? Entscheidend ist hier doch die zu erwartende Belastung unter Beachtung des Gleichzeitigkeitsfaktors. Entscheidend sollte hier vorallem die Vorsicherung sein. Allerdings macht es trotzdem Sinn mehrere RCDs zu verwenden, alleine schon um Beleuchtung von Steckdosen zu trennen.

  12. Gut, dass alle Steckdosenstromkreise bis zu einem Bemessungsstrom von 32A über einen Fehlerstromschutz abgesichert sein müssen. Der Schutz von Personen ist definitiv entscheidend. Ich werde bald eine Ausbildung als Elektriker anfangen und lese gerne zum Thema. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

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