Balkonkraftwerk anmelden – so geht’s 2024

Mit einem einfachen Balkonkraftwerk können Sie auch ohne großen Aufwand Ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Dank dem Solarpaket 1 muss seit April 2024 die Mini-PV-Anlage nur noch im Marktstammdatenregister eintragen und nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Balkonkraftwerk anmelden: So geht’s

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer seine eigene Mini-PV-Anlage betreiben möchten, muss Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrieren. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes wurde im Rahmen des Solarpaketes 1 der Bundesnetzagentur zum 01.April.2024 vereinfacht. Die Registrierung beschränkt sich nun auf wenige, einfach einzugebende Daten. Die früher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber ist nun nicht mehr notwendig.

Registrierung im Marktstammregister

Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

Nach Inbetriebnahme sollte das Balkonkraftwerk innerhalb von einem Monat im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden. Dafür nutzen Sie einfach den Online-Service der Bundesnetzagentur.

Registrieren Sie sich zuerst über das Service-Portal der Bundesnetzagentur. In diesem Zuge tragen Sie Daten zu Ihnen und der Anlage ein

  • Personendaten / Kontaktdaten
  • Standortdaten
  • Technische Anlagendaten

Die Registrierung ist sehr einfach und schnell zu erledigen. Bei Änderungen oder Abmeldung Ihrer Anlage können diese ebenfalls über Ihr erstelltes Benutzerkonto im Service-Portal vorgenommen werden.

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Brauche ich einen zweiten Stromzähler?

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk anmelden, stellt sich die Frage: Benötige ich hierfür einen weiteren Stromzähler, wie bei PV-Anlagen üblich? Bei Balkonkraftwerken sind keine eigenen Einspeisezähler nötig. Den produzierten Strom speisen Sie anders als bei klassischen PV-Anlagen nicht ins Netz ein bzw. verschenken diesen ohne eine Vergütung. Es macht daher eigentlich nur Sinn, diesen selbst zu verbrauchen.

Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks ist ein Zähler mit Rücklaufsperre nötig. Haben Sie noch einen alten Ferraris-Zähler, kann es sein, dass dieser sich bei Einspeisung rückwärts dreht. Ihr Netzbetreiber wird diesen wahrscheinlich austauschen. Da dieser automatisch nach Registrierung im Marktstammregister informiert wird, brauchen Sie sich um nichts weiter kümmern. Innerhalb von einem Monat nach Registrierung sollte ihr Netzbetreiber den Zähler ausgetauscht haben z.b. gegen einen digitalen Zähler oder ein Smart Meter.

Balkonkraftwerk anmelden: Bußgeld bei Nicht-Anmeldung

Innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammregister registrieren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, besteht die Möglichkeit ein Bußgeld zu verhängen. Nach §95 Energiewirtschaftsgesetz ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000,- EUR für eine zu späte oder nicht erfolgte Registrierung im Marktstammdatenregister möglich. In der Realität werden die Bußgelder hier aber wahrscheinlich eher im dreistelligen Bereich liegen. Bisher sind mir keine (verlässlichen) Fälle bekannt, in denen ein Bußgeld verhängt wurde.

Mit der rasant steigenden Anzahl an Balkonkraftwerken, werden wir aber sicher bald auch mehr über Fälle von verhängten Bußgeldern erfahren.

Weitere Informationen

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