Rauchmelder

Montageort von Rauchwarnmeldern

Rauchwarnmelder in Räumen

Für die Auswahl des optimalen Montageortes gelten folgende Kriterien:

  • Immer an der Zimmerdecke
  • Wenn eine Deckenmontage nicht möglich ist, darf die Montage in Ausnahmefällen an der Wand erfolgen
  • Mindestens 50cm von Wänden, Unterzügen oder Einrichtungsgegenständen entfernt. (In Fluren oder Räumen mit einer Breite <1m erfolgt die Montage mittig)
  • Möglichst mittig im Raum
  • 50cm von Leuchten entfernt

Anzahl der Rauchmelder pro Raum

In einem Raum müssen mehrere Rauchwarnmelder installiert werden, wenn:

  • Die zu überwachende Fläche >60m² ist
  • Der Raum durch hohe Möbel oder Trennwände geteilt ist
  • Es im Raum Balken oder Unterzüge mit einer Höhe von >20cm gibt und die Fläche der einzelnen Deckenfelder >36m² ist

Rauchwarnmelder in Fluren

  • Bei Fluren bis 3m Breite darf der Abstand zwischen den Rauchmeldern 15m nicht überschreiten
  • Von Meldern zur Wand darf der Abstand max. 7,50m betragen
  • Flure mit einer Breite >3m sind wie Räume zu behandeln

Räume mit schrägen Decken

  • Für schräge Decken mit einer Neigung von weniger als 20° gelten die gleichen Regeln wie für waagerechte Decken.
  • In Räumen mit > 20° Deckenneigung zur Horizontalen können sich in der Deckenspitze Wärmepolster bilden. Diese Wärmepolster verhindern die Ausbreitung von Rauch in diesem Bereich, der Rauch würde den Rauchwarnmelder nicht erreichen. Daher sind in diesen Räumen die Rauchwarnmelder mindestens 0,5 m und höchstens 1 m von der Deckenspitze entfernt zu montieren.

Für Räume die aus Dachschräge und waagerechter Decke bestehen gilt

  • Ist der waagrechte Anteil der Decke kleiner 1,00m, wird von der Bildung eines Luftpolsters ausgegangen und die Decke wird wie eine Dachschräge behandelt
  • Ist der waagrechte Anteil >1,00m, ist der Melder mittig an der waagrechten Decke zu montieren

Wandmontage

Wenn die Montage an der Decke nicht möglich ist, kann der Melder in Ausnahmefällen auch an der Wand montiert werden. Die Wandmontage kann auch bei kleinen Räumen <6m² möglich sein.

Achtung: Die Montage an der Wand kann dazu führen, dass Brandrauch später entdeckt wird. Es muss abgewogen werden, ob die Montage an der Decke wirklich nicht möglich und die eventuell spätere Alarmierung in Kauf genommen werden kann.

Voraussetzungen für die Wandmontage

  • Der eingesetzte Rauchwarnmelder muss über einen Eignunsgnachweis gemäß DIN EN 14604:2009-02, Anhang F für die Wandmontage verfügen.
  • Die Montage erfolgt vorzugsweise im mittleren Bereich der längeren Wand im Bereich von 0,30 m bis 0,50 m unterhalb der Decke.
  • Die Wandfläche oberhalb und etwa 1,00 m unterhalb des Rauchwarnmelders sollte im Bereich von 0,50 m um den Rauchwarnmelder frei von Einrichtungsgegenständen sein.
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