Als geschulte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676, fallen mir immer wieder Fehler bei der Montage von Rauchwarnmeldern auf. Selbst unter Fachkräften ist häufig Unwissen verbreitet und das Thema wird nicht richtig ernst genommen. Eine Behauptung, die dabei häufig anzutreffen ist: Rauchwarnmelder müssen immer an der Decke montiert werden. Würde ein Rauchwarnmelder bei der Wandmontage somit nicht auslösen?
Wandmontage von Rauchwarnmeldern nicht grundsätzlich verboten
Die DIN 14676 macht Vorgaben, wo und wie in Wohnräumen Rauchwarnmelder* zu installieren sind. Prinzipiell sollte die Anbringung an der Decke immer die erste Wahl als Montageort sein. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall sinnvoll oder gar möglich. Sollte zum Beispiel die Decke durch eine Textildecke abgehangen sein, ist es eventuell nicht möglich hier einen Rauchmelder zu montieren. Gleiches kann bei kleinen Fluren mit maximal 6qm eintreten. Ist ein Flur so schmal, dass die Abstände von 0,5 m zu anderen Objekten nicht eingehalten werden, wäre die Wand ein besser geeigneter Montageort.
Dann macht eine Wandmontage von Rauchwarnmeldern Sinn
Auch wenn die Decke immer der bevorzugte Montageort für Rauchwarnmelder sein sollte, gibt es hiervon Ausnahmen. Diese werden auch explizit in der DIN 14676 unter dem Abschnitt 4.3.5. – Montage von Rauchwarnmeldern bei besonderen Einbaubedingungen“ genannt.
- Ungeeignete Decke: Bei Textildecken oder sehr schlechter Haltbarkeit an der Decke, kann eine Wandmontage sinnvoll und zulässig sein.
- Kleine Flure: Auch bei Fluren <6m² lässt die Norm Ausnahmen zu. Hier können Mindestabstände zu Wänden und anderen Objekten (min. 50cm) oft nicht eingehalten werden. Daher macht hier die Wandmontage Sinn.
- Küchen, die als Fluchtweg dienen: Dient eine Küche als Fluchtweg ist auch hier ein Rauchwarnmelder anzubringen. Da es in Küchen aber zu vermehrten Fehlalarmen kommen kann, besteht hier die Möglichkeit einer Wandmontage. Mein Tipp: In Küchen bieten sich Hitzemelder* an.
Warum sollte nur in Ausnahmefällen eine Montage an der Wand erfolgen?
Im Brandfall steigt Brandrauch, immer direkt nach oben, wenn er nicht durch Lüftungen, Ventilatoren oder ähnliches abgelenkt wird. Der Brandrauch sammelt sich wie ein Polster unter der Decke und füllt von oben nach unten den Raum. Wenn die Rauchentwicklung nicht direkt unter dem Melder entsteht, muss der Raum erst soweit mit Rauch gefüllt sein, dass er den melder an der Wand erreicht. Das kann die Alarmierung verzögern – wenn auch meist nur kurz. In der Mitte der Raumdecke ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rauchmelder frühzeitig erreicht wird größer.
Warum ist die Wandmontage trotzdem in einigen Fällen sinnvoll?
Die örtlichen Montagebedingungen sind immer genau zu prüfen und zu beurteilen. Es kann durchaus trotzdem Sinn machen, einen Rauchwarnmelder an der Wand und nicht an der Decke zu montieren. In kleinen Fluren reichen die Abstände zu anderen Objekten oft nicht aus. Ist ein Flur nur sehr schmal (z.b. 80cm) wären 50cm Abstand in jede Richtung nicht gegeben. Heiße Rauchgase bilden in den Ecken zwischen Wand und Decke ein Luftpolster – dort gelangt dann kein Brandrauch hin und kann auch nicht von einem Melder erkannt werden. Auch können Objekte wie Lampen oder Ventilatoren in einem zu kleinen Abstand den Rauchmelder behindern. Daher kann es sinnvoll sein hier auf die Wandmontage zu setzen.
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Was ist bei der Wandmontage zu beachten?
Auch bei der Wandmontage gibt es einiges zu beachten. In der DIN 14676 finden sich dazu folgende Vorgaben:
- Die Montagehinweise des Herstellers sind immer zu beachten
- Montage vorzugsweise an der längeren Wand des Raumes
- 0,3 bis 0,5m unterhalb der Decke
- seitlich, möglichst im mittleren Drittel der Wand
- Die Wandfläche oberhalb des Rauchwarnmelders und etwa 1 m unterhalb sollte in einer Mindestbreite von ±0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Einrichtungsgegenständen sein.
Welche Rauchwarnmelder für die Wandmontage?
Generell entsprechen alle in Deutschland zulässigen Rauchwarnmelder der EN 14604 und der DIN 14676. Rauchwarnmelder, die an der Wand montiert werden sollen, müssen über einen Eignungsnachweis für diese Montageart nach DIN EN 14604:2009-02, Anhang F verfügen. Einige Hersteller führen diesen Eignungsnachweis für ihre Rauchwarnmelder. Angaben dazu, ob ein RWM für die Wandmontage geeignet ist finden sich in den Montagehinweisen der Hersteller.
Diese Melder sind z.B. für die Wandmontage geeignet
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